Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über den Bezug von Gastronomieleistungen im Bismarck-Restaurant mit Bar und außerhalb der Restauranträumlichkeiten (insbesondere in Tagungsräumen des Hotels Aiden by Best Western, Bahnhofstr. 19, 88400 Biberach a.d. Riß.) sowie die mietweise Überlassung von Eventflächen im Bismarck-Restaurant mit Bar zwischen uns, der Hotel Biberach Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 19, 88400 Biberach a.d. Riß und dem Kunden, der die Leistungen der Gesellschaft in Anspruch nimmt.
- Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder Kaufmann ist.
- Die Geltung abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, wir haben deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren, Erbringung von Dienstleistungen oder Entgegennahme von Zahlungen kann nicht als Anerkenntnis abweichender Bedingungen gedeutet werden.
2 Angebote, Preise, Zahlung, Fälligkeit
- Unsere Angebote sind freibleibend und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
- Die in Angeboten, Preislisten und Verträgen angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
- Die Preise für Getränke, Speisen, Dienstleistungen werden in einer jeweilig gültigen Preisliste veröffentlicht.
- Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung Zahlung leistet.
- Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag in Textform vereinbart.
3 Gutscheine
- Bei von dem Kunden erworbenen Wertgutscheinen (nachfolgend „Gutschein“) gilt der Wert jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Ein Gutschein ist erst nach vollständiger Zahlung gültig.
- Gutscheine können uns gegenüber in der Höhe des ausgewiesenen Gutscheinwertes für eine Gastronomieleistung aus unserem Angebot eingelöst werden. Übersteigt der durch den eingesetzten Gutschein verkörperte Wert den von dem Kunden zu entrichtenden Endpreis, so bleibt der verwendete Gutschein in Höhe des Restwertes aktiv. Das Guthaben eines Gutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
- Gutscheine und eventuelle Restwerte sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.
4 Zurückbehaltungsrecht- und Aufrechnungsrecht
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn der Kunde Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen. Als Käufer darf der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.